Geschäftsbedingungen für die Buchung eines Ferienappartements (Kurzzeitvermietung)

 

 

Der Vermieter vermietet das Appartement in Travemünde für den gewünschten Zeitraum für 1-3 Personen (Typ VIIIa, 1-Zimmer-Appartement) oder 1-4 Personen (Typ VIII,         2-Zimmer-Appartement) ausschließlich zur Benutzung als Ferienwohnung.

 

Am Anreisetag ist die Wohnung ab 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr beziehbar.
 

Der Mieter erhält 2 Schlüssel zur Ferienwohnung gegen Vorlage des Vertrages oder der Rechnung, des Einzahlungsbeleges über die Kaution und/oder des Personalausweises.

 

Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.30 Uhr ordnungsgemäß zu übergeben.

Sollte eine Abreise vor 8.00 Uhr erfolgen, so können die Schlüssel vollständig im Appartement verbleiben. Unser Reinigungsdienst wird die Schlüssel nach Endreinigung an der Reception abgeben.

Die Saisonzeiten entnehmen Sie bitte der gesonderten Preisliste.

 

Die angemietete Ferienwohnung wird nur bis zum Tage der Fälligkeit der Zahlung reserviert. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig beim Vermieter ein, besteht für den Mieter kein Anspruch auf Überlassung des Appartements.

 

Kann der Mieter die Ferienwohnung in der vereinbarten Mietzeit nicht nutzen, wird der Vermieter sich bemühen, das Objekt während der Mietzeit ganz oder teilweise anderweitig zu vermieten. In diesem Fall werden die erzielten Mieteinnahmen dem Mieter gutgebracht, so dass er nur noch die Differenzmiete zu zahlen hat.

Bei einer Stornierung gilt die folgende Staffelung des Deutschen Reiseverbandes (DRV), sofern vorstehendes nicht eintritt:

Bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 15%, mindestens € 25,-. Bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 40%. Ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 60%. Bei Nichtantritt am Anreisetag 90%. 

Zur Untervermietung oder sonstigen Überlassung der gemieteten Räume – ganz oder teilweise – bedarf der Mieter der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

 

Die Kurabgabe für die Mietzeit ist gesondert zu zahlen, wird aber über den Vermieter berechnet und durch ihn an die Kurverwaltung abgeführt.

 

Am Abreisetag wird die Wohnung durch einen Mitarbeiter der Verwaltung des Vermieters abgenommen, sofern die Abreise nicht vor 8.00 Uhr erfolgt. Die Abnahme erfolgt nur, wenn die Wohnung bereits von Mietersachen geräumt ist und der dem Mieter überlassene Schlüssel der Verwaltung übergeben wurde. Die Abnahme erfolgt dann unmittelbar in Gegenwart des Mieters.

 

Der Mieter verpflichtet sich, die Räume und das Inventar pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch ihn fahrlässig oder vorsätzlich an der Mietsache verursacht werden, hat er zu ersetzen.

Behauptet der Mieter, dass er einen Schaden weder fahrlässig noch vorsätzlich an der Mietsache verursacht hat, so hat er dieses im Streitfalle zu beweisen.

 

Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise als vereinbart, hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.

 

Die in die Ferienwohnung vom Mieter mitgebrachten Sachen gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne des § 701 BGB, d.h. der Vermieter leistet keinen Ersatz für Schäden an Sachen oder Gegenständen, die dem Mieter in der Ferienwohnung durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung entstehen. Ersatzansprüche gegen den Vermieter können nur erhoben werden, wenn der Vermieter bzw. seine Mitarbeiter den Schaden grob fahrlässig verursachen. Bei Verlust von Geld oder Wertsachen sind jegliche Ersatzansprüche ausgeschlossen.

 

Bei Verlust eines Schlüssels hat der Mieter die Kosten für ein Austauschschloss nebst sämtlichen Schlüsseln zu diesem Schloss zu tragen.

 

Haustiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters in der Ferienwohnung untergebracht werden.

 

Die an die Erdgeschosswohnungen angrenzende Rasenfläche darf nur im Notfall betreten werden. Als Spielfläche für die Kinder dient der Spielplatz neben dem Haus Alte Werft 9 bzw. als Auslauffläche für Hunde das zur Südseite angrenzende Waldgebiet.

 

Mitgebrachte Fahrräder können kostenfrei in der angrenzenden Tiefgarage auf den dafür ausgewiesenen Stellflächen abgestellt werden. Bitte keine Räder vor die Hauseingangs-türen oder unterhalb der Balkone abstellen.

Die Garagentore schließen automatisch. Der Wohnungsschlüssel dient für eine Öffnung. Bitte den vorhandenen Notschalter nicht auf „fest“ (für eine längere Öffnung) stellen. Die Betätigung ist nur für einen Notfall vorgesehen.

 

Der Vermieter weist darauf hin, dass die Ferienwohnung im B-Plan Gebiet 33.36.01        (1. Änderung) der Hansestadt Lübeck liegt und damit durch Ostsee-Hochwasser gefährdet ist. Der EG-Fußboden liegt aus Hochwasserschutzgründen auf Anordnung des Amtes für Küstenschutz bei 3,87 m über NN und damit außerhalb der Hochwassergefährdung. Kellerräume und Garagen sind jedoch nicht hochwassersicher. Wertgegenstände sind entsprechend zu sichern, Fahrzeuge bei Hochwassergefahr aus der Garage zu entfernen.

 

 

Priwall-Hafen Betriebsgesellschaft mbH

 

Amtsgericht Geschäftsführer: Sitz der Gesellschaft:

Ahrensburg Dipl.-Ing. Maximilian Gaedeke Ahrensburg

HRB 3141 Susanne Gaedeke-Gulati  André Aue

 

 

Anlage: Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten und Ihre Rechte nach Artikel 12 ff DSGVO im Rahmen der Buchungsbestätigung

 

Stand: Juni 2020